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Allgemeine Informationen

Fernbleiben vom Unterricht aus zwingenden Gründen: 
Die Sorgeberechtigten informieren darüber am 1. Tag telefonisch oder per Mail bis 8.00 Uhr im Büro der Schule.


Die Schule informiert die Sorgeberechtigten, wenn ein Kind bis 8.15 Uhr (nach 1. Unterrichtsstunde) nicht in der Schule erscheint. 


Die schriftliche Entschuldigung wird bei Wiederbesuch der Schule vorgelegt. Sollte die Entschuldigung bereits per Mail erfolgt sein, ist keine weitere schriftliche Benachrichtigung nötig.

 

Sprechzeiten:

Mit den Lehrerinnen, Erzieherinnen und der Schulleitung können individuelle Termine zur Absprache vereinbart werden.

 

Hausaufgaben:

Montags ist hausaufgabenfrei. An diesem Nachmittag haben die Hortkinder die Gelegenheit, an verschiedenen Angeboten teilzunehmen.

Um die Schüler an eine selbstständige Arbeitsweise zu gewöhnen und den Eltern die Möglichkeit zu geben, sie dabei zu unterstützen, werden freitags keine Hausaufgaben im Hort angefertigt. Diese sollten zu Hause erledigt werden.