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Hausordnung

Staatliche Grundschule „Am Lohholz“ Sollstedt                 

 

                        HAUSORDNUNG

 

Halle-Kasseler-Straße 111, 99759 Sollstedt

 

Um einen geordneten Schulbetrieb zu sichern, gilt folgende Hausordnung, die auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes vom 01.08.2024 und der Thüringer Schulordnung vom 01.08.2025, für die Staatliche Grundschule “Am Lohholz“ Sollstedt erstellt wurde. 

 

1.            Rechte und Pflichten 

 

1.1.        Jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht und die Pflicht regelmäßig und pünktlich den Unterricht oder andere Schulveranstaltungen zu besuchen.

Alles, was den Unterricht oder die Ordnung in der Schule stört, ist zu unterlassen.

Im Unterricht und im Schulhort ist die Nutzung privater digitaler und technischer Endgeräte wie bpsw. Smartphones, Tablets, Smartwatches oder KI-Gadgets untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist.

Die Nutzung privater digitaler und technischer Endgeräte ist zulässig, wenn das pädagogische Personal dies ausdrücklich erlaubt, medizinisch nachgewiesenen Gründe vorliegen oder ein Notfall eintritt, der die Kommunikation mit Bezugspersonen unverzüglich erfordert. Dazu gehören bspw. Änderungen im Zeitplan, Krankheit, Verletzungen, Havarien und Ähnliches.

1.2.         Beim Fernbleiben vom Unterricht aus zwingenden Gründen ist die Schule von den Erziehungsberechtigten unverzüglich per Telefon (036338-853070) oder per Mail zu benachrichtigen und wenn notwendig, eine Essenabmeldung beim Essenanbieter für die entsprechende Zeit vorzunehmen. 

Nach Beendigung der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, wenn diese nicht bereits per Mail erfolgte.

1.3.         Nach Unterrichtsschluss bzw. Beendigung der Hortbetreuung ist das Schulgelände zu verlassen. 

1.4.         Jeder achtet auf Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und Schulgelände, ganz besonders auf den Toiletten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. 

1.5.         Eltern oder Besucher*innen, die mit einer Lehrerin/einem Lehrer oder einer Erzieherin/einem Erzieher sprechen möchten, melden sich nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat bei der betreffenden Person. Mitarbeiter von externen Firmen melden sich im Sekretariat bzw. beim Hausmeister an.

1.6.         Während der Unterrichtsstunden bzw. der Hortzeit befindet sich jede Schülerin/jeder Schüler in ihrer/ seiner Klasse bzw. Hortgruppe. Unerlaubtes Entfernen hat zu unterbleiben. 

1.7.         Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren mit dem Fahrrad zur Schule nur nach erfolgter Fahrprüfung in der Schule durch die Polizeiinspektion Nordhausen oder in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Für das Abstellen des Fahrrads auf dem Schulgelände kann keine Haftung übernommen werden.

1.8.         Das Rauchen und Konsumieren von Alkohol sind im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände untersagt.

 

  1.        Unterricht und Pausen 

     

2.1.        Der Unterricht beginnt um 7.25 Uhr. 

Die Unterrichtsstunden beginnen und enden mit dem Klingelzeichen. Die Lehrerin/der Lehrer entlässt die Schülerinnen und Schüler aus dem Klassenraum.                               

2.2.        Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Sie betreten und verlassen das Schulgebäude durch die Eingangstür am Haupteingang/Buswendeschleife.

2.3.        Unterrichts- und Pausenzeiten: 

1. Stunde:   7.25 -  8.10 Uhr                5 Minuten Pause         

       2. Stunde:   8.15 -   9.00 Uhr               15 Minuten Frühstückspause 

       3. Stunde:   9.15 -  10.00 Uhr              25 Minuten Hofpause 

       4. Stunde:  10.25 - 11.10 Uhr                5 Minuten Pause 

       5. Stunde:  11.15 –12.00 Uhr                5 Minuten Pause 

       6. Stunde:  12.05 - 12.50 Uhr               

                                                                                                                                                                     

2.4.         Vor der ersten Unterrichtsstunde werden die Schülerinnen und Schüler ab 7.10 Uhr in den Klassenräumen durch die Aufsicht habenden Personen beaufsichtigt. 

Die unterrichtende Lehrerin/der unterrichtende Lehrer übernimmt in ihrem/seinem Klassenraum ab 7.20 Uhr die Aufsicht. Ab 7.30 Uhr wird aus Sicherheitsgründen die Haupteingangstür verschlossen. Besucher*innen melden sich im Sekretariat.

2.5.         Das Frühstück wird in der Pause von 9.00 Uhr – 9.15 Uhr im Klassenraum unter Aufsicht der Lehrerin/des Lehrers eingenommen.

2.6.         Die Pause von 10.00 – 10.25 Uhr ist Hofpause. Alle Schülerinnen und Schüler haben das Gebäude zu verlassen und begeben sich auf den Pausenhof. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt als Letzte/r den Klassenraum und schließt ihn ab. Für eine ausreichende Belüftung während der Pause ist zu sorgen.               

Bei schlechtem Wetter verbleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum unter Aufsicht des aufsichtführenden Personals.

In den 5- Minuten- Pausen bereiten sich die Schülerinnen und Schüler in der Klasse auf die nächste Stunde vor. Der Klassenraum wird nur zum Benutzen der Toilette oder zum Raumwechsel verlassen. 

2.7.         Während der Pausen haben sich alle SchülerInnen so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden. 

2.8.         Sollte eine Klasse nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrerin/Lehrer sein, ist dies von der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung zu melden. Eine Vertretung wird durch die Schulleitung eingesetzt. 

2.9.         Turnhalle, Sportplatz, Werk- und Schulgartenraum werden nur unter Aufsicht der Lehrerin/des Lehrers betreten. 

2. 10.      Im Sportunterricht wird zweckmäßige Kleidung getragen. Dazu gehören kurze und lange Sportbekleidung und Turnschuhe.

Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. 

Längere Haare müssen zusammengebunden werden.

Um Verletzungen vorzubeugen, sind jegliche Schmucksachen abzulegen. 

Schmuck und Wertgegenstände gehören nicht zum Unterricht. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen.

Eine Befreiung vom Sportunterricht kann nur mit einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen. Gesundheitliche Bedenken der Eltern sind mit den Sportlehrer*innen abzusprechen.

Unfälle und Verletzungen sind sofort zu melden! Diese sind gegenüber jeder Lehrerin/jedem Lehrer oder Erzieher*in möglich.

2.11.       In der feuchten und kalten Jahreszeit tragen die Schülerinnen und Schüler im Gebäude Wechselschuhe. 

 

3.            Hort   

 

3.1.         Von 6.00 bis 7.10 Uhr bietet die Grundschule eine Frühhortbetreuung für angemeldete Schülerinnen und Schüler an. 

3.2.         Zum Mittagessen gehen die Schülerinnen und Schüler mit den Erzieher*innen in den Speiseraum. 

Vor dem Essen werden die Hände gewaschen und beim Essen ordentliche Tischsitten eingehalten. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Essen die Schule verlassen, melden sich bei den Erzieher*innen ab.

3.4.         Zwischen 13.00 Uhr und 13.45 Uhr fertigen die Hortkinder ihre Hausaufgaben unter Aufsicht der Erzieher*innen an. Um störungsfreies Arbeiten zu gewährleisten, sollten während dieser Zeit keine Kinder abgeholt werden. 

3.5.         Die Schüler*innen verlassen den Hort laut Anmeldung durch die Eltern oder beim vorzeitigen Verlassen nur mit schriftlicher Mitteilung von den Eltern und melden sich bei den Erzieher*innen ab. Der Hortbetrieb endet um 16.00 Uhr. Bei Bedarf kann die Öffnungszeit bis 17.00 Uhr verlängert werden.

3.6.         Schüler*innen, die nach Unterrichtsschluss auf die Busabfahrt warten müssen, treffen sich auf dem Schulhof bzw. am Haupteingang und werden zum Bus begleitet.   

3.7.         Die Fahrschüler*innen verhalten sich im Bus und beim Ein- und Aussteigen diszipliniert, so dass keine Gefahr oder Belästigung für andere entsteht. Die Schülerausweise sind täglich mitzuführen und zur Kontrolle bereit zu halten. 

3.8.         Ein Schüler kann nach Anhörung der Eltern zeitweise vom weiteren Besuch des Schulhortes ausgeschlossen werden, wenn er in einem schweren Fall oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen hat oder eine wesentliche Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit anderer darstellt. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Schulleiter. 

 

4.            Gefahren, Katastrophen und ansteckende Krankheiten 

 

4.1.         Wird eine Gefahr bemerkt, ist unverzüglich eine erwachsene Person zu benachrichtigen. 

4.2.         Beim Ertönen des Alarmsignals sorgt jede Lehrerin/jeder Lehrer bzw. Erzieher*in für das Verlassen des Schulhauses laut Alarmplan (siehe Fluchtpläne in den Räumen und im Flur). Alle Personen finden sich auf dem Stellplatz – Sportanlage - ein. Mitzunehmen sind Klassen- und Gruppenbücher. Offene Fenster müssen nicht geschlossen werden. Die Türen sind zu schließen.   

Am Stellplatz werden Ist und Soll der jeweiligen Schüler*innen der Klasse bzw. der Hortgruppe dem/der Verantwortlichen gemeldet und auf weitere Anweisungen gewartet. 

4.3.         In Notfallsituationen ist auf die Ansagen und Anweisungen zu achten und diesen Folge zu leisten. Die Informationskette ist einzuhalten und die Erstversorgung aufzunehmen. Weitere Handlungsanweisungen und Informationen sind im Krisen- und Notfallordner, sowie im Sicherheitskonzept der Schule enthalten. (Liegt im Büro, Lehrerzimmer und Hausmeisterzimmer aus.)

4.4.         Ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall sind der Schule von den Eltern zu melden. Das Kind ist zu isolieren und darf erst wieder die Schule besuchen, wenn es frei von jeglichen Krankheiten ist. Der Schulbesuch ist durch ein ärztliches Attest zu bestätigen.

 

Diese Hausordnung ist von allen Personen einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen ist mit einer Ordnungsmaßnahme zu rechnen.